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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art50;Rechtssatz
Das ICAO-Dokument 8168-OPS/611/3 stellt einen Annex zu dem auch von Österreich ratifizierten (BGBl 97/1949) Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt dar, der im Sinne des Art 37 dieses Abkommens von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) angenommen wurde. Dieses Dokument enthält Regeln für das Instrumentenflugverfahren. Diese Regeln gehören jedoch mangels Transformation nicht dem österreichischen Rechtsbestand an und sind solcherart innerstaatlich auch nicht verbindlich.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030228.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015