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L85007 Straßen TirolNorm
LStG Tir 1989 §79 Abs1;Rechtssatz
Da das Tir LStG 1989 im § 79 Abs 1 und § 79 Abs 2 ausdrückliche Überleitungsbestimmungen für öffentliche Interessentenstraßen und Eisenbahn-Zufahrtsstraßen enthält, ist davon auszugehen, daß dem Gesetzgeber im § 80 Tir LStG andere "ausdrückliche Widmungen" vorgeschwebt sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060024.X03Im RIS seit
12.06.2001