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L85007 Straßen TirolNorm
LStG Tir 1989 §16 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Rechtmäßigkeit der Widmung einer im Privateigentum stehenden Teilfläche eines Grundstückes zur öffentlichen Interessentenstraße setzt voraus, daß es sich um eine öffentliche Straße (im konkreten Fall: um eine öffentliche Privatstraße) im Sinne des Tir LStG handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060024.X01Im RIS seit
12.06.2001