RS Vwgh 1991/12/12 91/06/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;

Rechtssatz

§ 46 AVG steht der Aufstellung von Beweisregeln durch die Behörde, nicht aber etwa der Aufstellung einer gesetzlichen Beweisregel entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060084.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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