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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Verfahren zur Erlangung der Baubewilligung sind - im Gegensatz zum Kollaudierungsverfahren - die Nachbarn beizuziehen, und es ist ihnen der Bescheid zuzustellen.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060127.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010