RS Vwgh 1991/12/12 90/06/0127

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Veröffentlicht am 12.12.1991
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 1989 §30;
BauO Tir 1989 §31;
BauRallg;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Erlangung der Baubewilligung sind - im Gegensatz zum Kollaudierungsverfahren - die Nachbarn beizuziehen, und es ist ihnen der Bescheid zuzustellen.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060127.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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