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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wenn anstelle eines Fensters eine Tür in ein Wohnhaus eingebaut wurde, so haben die Verwaltungsbehörden diesen Konsensmangel nach dem im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltenden Recht zu beurteilen (Hinweis E 29.4.1968, 67/67; E 19.9.1991, 91/06/0071).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060127.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010