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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §40;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit eines baupolizeilichen Auftrages kommt es nicht auf die Dauer des konsenswidrigen Zustandes an. Es besteht jedoch die Möglichkeit, um eine nachträgliche Baubewilligung anzusuchen. Während eines solchen Verfahrens könnte der baupolizeiliche Auftrag nicht vollsteckt werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060127.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010