RS Vwgh 1991/12/13 91/13/0077

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Veröffentlicht am 13.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

EStG 1972 §28 Abs3;
VermStG §12;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0214

Rechtssatz

Da die nach dem § 28 Abs 3 erster Satz EStG 1972 gebildeten steuerfreien Beträge, die nicht innerhalb von neun Jahren nach ihrer Bildung auf die vorgesehene Weise verrechnet wurden, gem § 28 Abs 3 vierter Satz im neunten Jahr nach ihrer Bildung die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhöhen, ist damit das Entstehen einer aus der Bildung solcher Beträge reultierenden Einkommensteuerschuld für einen im Hauptveranlagungszeitpunkt der Vermögensteuer beendeten Zeitraum denkunmöglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130077.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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