Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0214Rechtssatz
Da die nach dem § 28 Abs 3 erster Satz EStG 1972 gebildeten steuerfreien Beträge, die nicht innerhalb von neun Jahren nach ihrer Bildung auf die vorgesehene Weise verrechnet wurden, gem § 28 Abs 3 vierter Satz im neunten Jahr nach ihrer Bildung die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhöhen, ist damit das Entstehen einer aus der Bildung solcher Beträge reultierenden Einkommensteuerschuld für einen im Hauptveranlagungszeitpunkt der Vermögensteuer beendeten Zeitraum denkunmöglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130077.X02Im RIS seit
14.01.2002