RS Vwgh 1991/12/13 91/13/0106

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Veröffentlicht am 13.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 875;

Rechtssatz

Der Firmenwert eines Rauchfangkehrerbetriebes gehört grundsätzlich nicht zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, da er sich in erster Linie in der Sicherung des Kehrbezirkes manifestiert, der nach seiner Art einer Abschreibung nicht zugänglich ist (Hinweis E 21.6.1977, 1292/75, ÖStZB 1978, 34).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130106.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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