Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1992, 875;Rechtssatz
Die Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist auf Grund der Verhältnisse zu den jeweiligen Bilanzstichtagen zu beantworten. Eine allfällige Unsicherheit über eine in Zukunft geltende Rechtslage und damit über den Bestand des Firmenwertes reicht nicht aus, eine Absetzung für Abnutzung zu rechtfertigen. Unsicherheit allein kann nicht die Abnutzbarkeit eines an sich nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes begründen (Doralt, Der Firmenwert in der Handelsbilanz und Steuerbilanz, 80; Hinweis E 5.10.1979, 500/78, 630/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130106.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010