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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs5;Rechtssatz
Zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer zählen bei Geldspielautomaten sowohl sämtliche in den Automaten eingeworfene Bargeldbeträge ("Bargeldeinwurf") ungeachtet einer allfälligen Auszahlung von Gewinnen als auch die Freispielumsätze und "Gamble"- Umsätze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150067.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009