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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z7;Rechtssatz
Ein Ansuchen um Aktenübersendung, das von einer im Verwaltungsstrafverfahren bereits als Anzeigerin aufgetretenen und sich als Privatbeteiligte anschließenden Person gestellt wird, steht in einem solchen Zusammenhang mit dem Verwaltungsstrafverfahren, daß ihm gem § 14 TP 6 Abs 5 Z 7 GebG Gebührenfreiheit zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150057.X02Im RIS seit
16.12.1991Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010