RS Vwgh 1991/12/16 91/15/0057

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z7;

Rechtssatz

Ein Ansuchen um Aktenübersendung, das von einer im Verwaltungsstrafverfahren bereits als Anzeigerin aufgetretenen und sich als Privatbeteiligte anschließenden Person gestellt wird, steht in einem solchen Zusammenhang mit dem Verwaltungsstrafverfahren, daß ihm gem § 14 TP 6 Abs 5 Z 7 GebG Gebührenfreiheit zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150057.X02

Im RIS seit

16.12.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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