RS Vwgh 1991/12/16 90/15/0114

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0175 3

Stammrechtssatz

Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen

(Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0011 und E 7.9.1990, 89/14/0298).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150114.X02

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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