Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §11 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0150 3Stammrechtssatz
Zwar ist in Ansehung des Verstoßes gegen
§ 11 Abs 1, erster Satz, AZG pro Dienstnehmer jeweils eine Verwaltungsübertretung anzunehmen, doch ist nicht das Vorliegen mehrerer Verwaltungsübertretungen entsprechend dem Umstand anzunehmen, daß die strafbaren Handlungen an mehreren Tagen begangen wurden (so die ständige Rechtsprechung des VwGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190285.X01Im RIS seit
16.12.1991