RS Vwgh 1991/12/16 91/19/0285

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §11 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0150 3

Stammrechtssatz

Zwar ist in Ansehung des Verstoßes gegen

§ 11 Abs 1, erster Satz, AZG pro Dienstnehmer jeweils eine Verwaltungsübertretung anzunehmen, doch ist nicht das Vorliegen mehrerer Verwaltungsübertretungen entsprechend dem Umstand anzunehmen, daß die strafbaren Handlungen an mehreren Tagen begangen wurden (so die ständige Rechtsprechung des VwGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190285.X01

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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