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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §5 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist selbst dann zulässig, wenn der Fremde gemäß § 5 Abs 1 AsylG zum vorläufigen Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist
(Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0240). In diesem Fall kommt ihm die Rechtswohltat des zweiten Halbsatzes des § 5 Abs 2 AsylG zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190342.X01Im RIS seit
16.12.1991