RS Vwgh 1991/12/16 91/19/0342

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §5 Abs1;
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist selbst dann zulässig, wenn der Fremde gemäß § 5 Abs 1 AsylG zum vorläufigen Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist

(Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0240). In diesem Fall kommt ihm die Rechtswohltat des zweiten Halbsatzes des § 5 Abs 2 AsylG zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190342.X01

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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