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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs10;Rechtssatz
Ein Vorsteuerabzug, der für die Anschaffung eines Kfz gewährt wurde, obwohl der Ausschließungstatbestand des § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 verwirklicht war, kann ausschließlich im Jahr der Anschaffung des Kfz rückgängig gemacht werden, wenn die verfahrensrechtlichen Vorschriften eine Berichtigung der Veranlagung dieses Jahres zulassen. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 10 UStG kommt diesfalls nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150045.X05Im RIS seit
16.12.1991