RS Vwgh 1991/12/16 91/19/0345

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/18 90/19/0177 5

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH genügt die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190345.X02

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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