RS Vwgh 1991/12/16 91/15/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §7 Abs1 Z2;
UStG 1972 §7 Abs2;
UStG 1972 §7 Abs3;
UStG 1972 §7 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/15/0110 2

Stammrechtssatz

Die Abs 2, 3 und 5 des § 7 UStG 1972 ordnen den Nachweis der Versendung oder Beförderung des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland zwingend in einer bestimmten Form an. Der in einer anderen als der vom Gesetz geforderten Art geführte Nachweis, daß die Waren ins Ausland gelangt sind, ist unbeachtlich. (Hinweis E 20.9.1989, 85/13/0219)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150051.X04

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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