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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1972 §8 Abs2;Rechtssatz
§ 8 Abs 4 ASchG räumt Ärzten oder Einrichtungen, die sich mit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen befassen, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ermächtigung zur Vornahme von Untersuchungen nach § 8 Abs 2 ASchG ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986080232.X01Im RIS seit
27.02.2002