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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §410 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ein Haftungsbescheid kann nicht als gemäß § 410 Abs 1 Z 4 ASVG von Amts wegen erlassen gedeutet werden, wenn er ergeht, nachdem der Verpflichtete ersucht hat, "zwecks Ausschöpfung des Instanzenzuges die der Zwangsvollstreckung zugrundeliegende Titelentscheidung zuzumitteln" und er, falls eine solche
Entscheidung über die Haftung noch nicht ergangen sein sollte, diese zu erlassen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080030.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010