RS Vwgh 1991/12/17 90/07/0114

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §137 Abs1;
WRG 1959 §31 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bestrafung wegen einer Übertretung der Bestimmungen des § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG - es handelt sich hiebei um ein Erfolgsdelikt, das den Eintritt der Gefahr einer Gewässerverunreinigung erfordert (Hinweis E 1.3.1979, 1973/78, VwSlg 9787 A/1979; E 26.9.1989, 86/07/0086) - ist die für den Täter in einer zumutbaren Weise erkennbare Eignung seiner Maßnahmen oder Unterlassungen, eine Gewässerverunreinigung herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070114.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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