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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2Stammrechtssatz
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080022.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016