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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/08/0032 E 28. April 1988 VwSlg 12722 A/1988 RS 2Stammrechtssatz
Der Bestand eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil sich derselbe Dienstnehmer in mehreren Arbeitsverträgen gegenüber demselben Dienstgeber zu verschiedenen Arbeitsleistungen verpflichtet, die keine sachliche Einheit bilden (hier: Angestellter verpflichtet sich zu Reinigungsarbeiten, für die das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 1 Z 2 iVm § 5 Abs 2 lit b ASVG läge).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien MehrfachversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080057.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010