RS Vwgh 1991/12/17 91/07/0121

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §10 Abs2 Z3;
VVG §2;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Ersatzvornahme stellt das im VVG zur Erbringung vertretbarer Leistungen ausdrücklich vorgesehene Zwangsmittel dar. Eine Unverhältnismäßigkeit iSd § 2 VVG kommt schon aus diesem Grunde nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070121.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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