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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0086 E 12. Februar 1982 RS 4(hier: ohne Einschränkung auf litb legcit)Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung iSd § 5 Abs 2 lit b ASVG unter dem Aspekt des gebührenden Entgelts sind jene Geld- und Sachbezüge iSd § 49 ASVG entscheidend, auf die der Beschäftigte im relevanten Zeitraum aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte oder die er darüber hinaus auf Grund dieses Verhältnisses erhalten hat.
Schlagworte
MindestlohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080003.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009