RS Vwgh 1991/12/17 91/08/0003

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §5 Abs2 idF 1976/704;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0086 E 12. Februar 1982 RS 4(hier: ohne Einschränkung auf litb legcit)

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung iSd § 5 Abs 2 lit b ASVG unter dem Aspekt des gebührenden Entgelts sind jene Geld- und Sachbezüge iSd § 49 ASVG entscheidend, auf die der Beschäftigte im relevanten Zeitraum aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte oder die er darüber hinaus auf Grund dieses Verhältnisses erhalten hat.

Schlagworte

Mindestlohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991080003.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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