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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1973/031;Rechtssatz
Standen den betroffenen Dienstnehmern nach dem anzuwendenden KollV Entfernungszulagen für die Dauer ihrer Entsendung zu, so waren sie - unabhängig davon, ob sie dem tatsächlichen Aufwand entsprachen - nach dem zweiten Satz des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF der 29ten Nov beitragsfrei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080001.X03Im RIS seit
17.12.1991Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010