RS Vwgh 1991/12/17 91/07/0121

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VVG §4 Abs1;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Sind die im Titelbescheid angeordneten Maßnahmen (hier: wasserpolizeiliche Aufträge) teilweise erfüllt worden, so hat eine Ersatzvornahme hinsichtlich der erledigten Aufträge als unzulässig zu unterbleiben (Hinweis E 6.7.1981, 81/06/0039, 0040; E 17.6.1986, 85/05/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070121.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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