RS Vwgh 1991/12/17 91/08/0001

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z1;
KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Art8 Z10;

Rechtssatz

Eine von den Dienstnehmern selbst bezahlte Heimkehr an ihren Wohnort zwischen den einzelnen Arbeitsdekaden kann nach Art 8 Z 10 KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie nicht als Rückkehr zum ständigen Betrieb und damit als Beendigung der Entsendung betrachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991080001.X01

Im RIS seit

17.12.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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