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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Eine von den Dienstnehmern selbst bezahlte Heimkehr an ihren Wohnort zwischen den einzelnen Arbeitsdekaden kann nach Art 8 Z 10 KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie nicht als Rückkehr zum ständigen Betrieb und damit als Beendigung der Entsendung betrachtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080001.X01Im RIS seit
17.12.1991Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010