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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §137 Abs1;Rechtssatz
AusfzF des Vorliegens eines fahrlässigen, die Strafbarkeit nach § 31 Abs 1 iVm § 137 Abs 1 WRG nach sich ziehenden Verhaltens des Besch beim Befüllen eines Heizöltanks (hier: mangelhafte Kenntnisse des Besch von der Funktion der vom Tank wegmündenden Rohre; Austritt von Heizöl durch ein Entlüftungsrohr) und der Unterlassung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070114.X02Im RIS seit
12.11.2001