RS Vwgh 1991/12/17 88/07/0088

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §1;
FlVfGG §49 Abs1;
FlVfGG §50 Abs2;
FlVfLG Krnt 1979 §1;
FlVfLG Krnt 1979 §44 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §46 Abs1;

Rechtssatz

Wird durch einen Zukauf von Grundstücken eine durch Enteignung erfolgte Besitzschmälerung wettgemacht und der vormalige Zustand des Besitzes wiederhergestellt, so wird jedenfalls deswegen noch keine Flurbereinigung erzielt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988070088.X01

Im RIS seit

19.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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