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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4 Abs1;Rechtssatz
Ab Beginn der Ersatzvornahme steht dem Verpflichteten keine Einflußnahme auf Art und Dauer der im Exekutionstitel vorgesehenen Maßnahmen mehr zu (Hinweis E 13.12.1983, 83/05/0144). Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grund eines Leistungsbescheides setzt das Vorliegen von Gefahr im Verzug nicht voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070121.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.06.2017