Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §292;Rechtssatz
Bei der Auslegung des Begriffes der "wirtschaftlichen Verhältnisse" des Versicherten iSd § 76 Abs 2 ASVG ist auf die §§ 292, 293 und 294 ASVG Bedacht zu nehmen (Hinweis E 28.5.1984, 84/08/0025). Unter dem Begriff des Nettoeinkommens ist gem § 292 Abs 3 ASVG grundsätzlich die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge zu verstehen. Für die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ist dabei auf die zur Zeit des Beschwerdefalles noch in Geltung gestandenen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) zurückzugreifen (Hinweis OGH 25.10.1988, 10 Ob S 57/88, SSV-NF 2/111)(hier: strittig war die Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Miete, Büro, Bücher, Porti, Kfz, Reisekosten und sontige Kosten in einer Rechtsanwaltskanzlei).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wirtschaftliche VerhältnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080214.X01Im RIS seit
31.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009