RS Vwgh 1991/12/17 90/08/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1991
beobachten
merken

Index

21/03 GesmbH-Recht
23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
AusgleichsO §1;
GmbHG §18;
KO §69;

Rechtssatz

Auch wenn den dem Geschäftsführer einer GmbH aus seiner Funktion entspringenden zivilrechtlichen Verpflichtungen den Gesellschaftern und Gesellschaftsgläubigern gegenüber (insbesondere nach § 69 KO und § 1 AusgleichsO) entsprochen wird, können die Haftungsvoraussetzungen nach § 67 Abs 10 ASVG vorliegen, die (fehlende) Haftung in einem der beiden Haftungsbereiche schließt nämlich die im anderen nicht notwendig ein oder aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080052.X03

Im RIS seit

17.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten