RS Vwgh 1991/12/18 91/02/0100

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

§ 45 Abs 3 AVG verpflichtet die Behörde nicht, anläßlich der Gewährung des Parteiengehörs darauf zu verweisen, daß dieses nunmehr "abschließend" sei, noch dazu, auf § 45 Abs 3 AVG ausdrücklich hinzuweisen.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020100.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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