RS Vwgh 1991/12/18 90/12/0212

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
DVG 1984 §1 Abs1;
DVG 1984 §13;
GehG 1956 §30a Abs4;
GehG 1956 §30b;

Rechtssatz

Maßgebend für die Bindungswirkung eines Bescheides (hier Feststellung des Anspruches auf eine Verwendungsgruppenzulage)ist (Hinweis E 27.5.1991, 91/12/0038) - die tatsächlich festgestellte und diesem Bescheid zugrunde gelegte Verwendung; diese bildet den Sachverhalt und nicht die an diesen Sachverhalt allenfalls geknüpfte weitere rechtliche Beurteilung.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftZurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120212.X03

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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