Index
L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nur Personalmaßnahmen, die eine Festlegung oder Abänderung der für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung des Gemeindebeamten maßgebenden Elemente (Verwendungsgruppe, Dienstzweig, Dienstklasse) beinhalten, sind Ernennungen, die in Bescheidform zu ergehen haben. Nicht sind dies aber Personalmaßnahmen, die diese "Kernelemente" für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung des Gemeindebeamten unberührt lassen, wie dies im Fall der Betrauung mit der Funktion eines leitenden Gemeindebeamten der Fall ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988120090.X03Im RIS seit
11.07.2001