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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Über Ansprüche auf Liquidierung vermeintlich oder tatsächlich durch Bescheid zugesprochener Geldbezüge ist nicht durch Bescheid abzusprechen. Zur Geltendmachung solcher Ansprüche steht dem Beamten ausschließlich das Mittel der Klage nach Art 137 B-VG beim Verfassungsgerichtshof zu
(Hinweis B 11.3.1964, 1820/63).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Vermögensrechtliche Ansprüche nach B-VG Art137European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120260.X01Im RIS seit
25.01.2001