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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):96/01/0258 B VS 29. April 1997 VwSlg 14670 A/1997 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Die Unzuständigkeit des VwGH für die Behandlung von Beschwerden, mit denen ein Eingriff in das durch Art 12 StGG gewährleistete Recht auf freie Vereinsbildung oder Vereinsbetätigung behauptet wird, erstreckt sich auch auf Beschwerden, womit Verletzung der Entscheidungspflicht der Verwaltungsbehörden behauptet wird (Hinweis E 19.2.1986, 86/01/0033).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Angelegenheiten des Vereinsrechtes und VersammlungsrechtesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010188.X03Im RIS seit
18.12.1991Zuletzt aktualisiert am
04.08.2010