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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §34 Abs1;Rechtssatz
Einer vom Beschwerdeführer zugleich mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft unterzeichneten Erklärung mit dem Wortlaut "Ich bestätige hiemit die Übernahme des Verleihungsbescheides. Weiters nehme ich zur Kenntnis, daß ich binnen 2 Jahren den Nachweis über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband zu erbringen habe, ansonsten ein Verfahren gemäß § 34 StBG eingeleitet werden muß." ist zu entnehmen, daß dem Bf die Bestimmung des § 34 Abs 1 StbG zwar zur Kenntnis gebracht wurde, in der Erklärung aber lediglich von einer künftigen, möglichen Einleitung eines Entziehungsverfahrens die Rede ist. Die Behörde hat somit ihrer Verpflichtung gem § 34 Abs 2 StbG nicht entsprochen, da naturgemäß nicht zugleich mit der Verleihung einer Staatsbürgerschaft gleichzeitig von einer beabsichtigten Entziehung ausgegangen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010138.X01Im RIS seit
18.12.1991