RS Vwgh 1991/12/18 90/12/0212

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
DVG 1984 §1 Abs1;
DVG 1984 §13;
GehG 1956 §30a Abs4;
GehG 1956 §30b;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Neubemessung einer Pflegedienstzulage nach § 30b GehG ist maßgebend, welcher Sachverhalt der letzten bescheidmäßigen und rechtswirksam gewordenen Entscheidung über den Zulagenanspruch zugrundegelegen ist, also welche Tätigkeit des Beamten für die Gebührlichkeit der Zulage entscheidend war. Nur dann, wenn in diesem Sachverhalt, also in der Tätigkeit des Beamten im Rahmen seiner Verwendung eine nicht bloß unwesentliche Änderung eingetreten ist, wird die Rechtswirksamkeit des seinerzeitigen Zuerkennungsbescheides bzw Bemessungsbescheides beseitigt

(Hinweis E 27.5.1991, 91/12/0038).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftZurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120212.X02

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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