Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Neubemessung einer Pflegedienstzulage nach § 30b GehG ist maßgebend, welcher Sachverhalt der letzten bescheidmäßigen und rechtswirksam gewordenen Entscheidung über den Zulagenanspruch zugrundegelegen ist, also welche Tätigkeit des Beamten für die Gebührlichkeit der Zulage entscheidend war. Nur dann, wenn in diesem Sachverhalt, also in der Tätigkeit des Beamten im Rahmen seiner Verwendung eine nicht bloß unwesentliche Änderung eingetreten ist, wird die Rechtswirksamkeit des seinerzeitigen Zuerkennungsbescheides bzw Bemessungsbescheides beseitigt
(Hinweis E 27.5.1991, 91/12/0038).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftZurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120212.X02Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010