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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/01/0245Rechtssatz
Für eine Umdeutung einer Berufung in einen Devolutionsantrag gem § 73 Abs 2 AVG ist kein Raum, weil nur die Stellung eines eindeutig an die in Betracht kommende Oberbehörde gerichteten Antrages iSd § 73 Abs 2 AVG einen Übergang der Zuständigkeit an diese begründet.
Schlagworte
Parteistellung ParteienantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010166.X01Im RIS seit
11.07.2001