RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0166

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/01/0245

Rechtssatz

Für eine Umdeutung einer Berufung in einen Devolutionsantrag gem § 73 Abs 2 AVG ist kein Raum, weil nur die Stellung eines eindeutig an die in Betracht kommende Oberbehörde gerichteten Antrages iSd § 73 Abs 2 AVG einen Übergang der Zuständigkeit an diese begründet.

Schlagworte

Parteistellung Parteienantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010166.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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