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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Als wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines erlassenen "Bescheides" eines Kollegialorganes führen, werden von der Rechtsprechung und auch von der Lehre allgemein anerkannt: Die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, das Fehlen des Spruches und das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung
(Hinweis E 27.3.1987, 85/12/0236).
Schlagworte
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Fertigungsklausel Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Unterschrift GenehmigungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120267.X01Im RIS seit
25.01.2001