RS Vwgh 1991/12/18 91/12/0275

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0276

Rechtssatz

Da der VwGH mit seinem Beschluß vom 30.10.1991, 91/12/0178, 0179, die auf die Rechtsauffassung des Bf gestützten Säumnisbeschwerden, es sei die sechsmonatige Frist des § 27 VwGG bereits abgelaufen, mit der im Beschluß näher dargelegten, die Rechtsauffassung des Bf nicht teilenden Begründung zurückgewiesen hat, steht den vorliegenden neuerlichen Säumnisbeschwerden das Prozeßhindernis der entschiedenen Sache entgegen.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120275.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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