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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0276Rechtssatz
Da der VwGH mit seinem Beschluß vom 30.10.1991, 91/12/0178, 0179, die auf die Rechtsauffassung des Bf gestützten Säumnisbeschwerden, es sei die sechsmonatige Frist des § 27 VwGG bereits abgelaufen, mit der im Beschluß näher dargelegten, die Rechtsauffassung des Bf nicht teilenden Begründung zurückgewiesen hat, steht den vorliegenden neuerlichen Säumnisbeschwerden das Prozeßhindernis der entschiedenen Sache entgegen.
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen Sache Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120275.X01Im RIS seit
03.04.2001