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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0176Rechtssatz
Selbst wenn sich aus der Vorgangsweise der Erstbehörde die in der Beschwerde behauptete antizipative Beweiswürdigung ergibt, kann dies nicht der belBeh zum Vorwurf gemacht werden (hier erblickt der Asylwerber im Hinweis der Behörde erster Instanz, alles Zweckdienliche für die Anerkennung als Flüchtling vorzubringen, weil spätere Behauptungen unter Umständen nicht glaubhaft erscheinen könnten, eine Voreingenommenheit).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010165.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.03.2009