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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0183 E 19. Dezember 1985 RS 1Stammrechtssatz
Reagiert jemand auf eine Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO mit den Worten, dass ihm "eine solche Maßnahme egal" sei, so liegt darin allein noch keine Verweigerung der Vornahme der Atemluftprobe.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020143.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010