RS Vwgh 1991/12/18 91/02/0143

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0183 E 19. Dezember 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Reagiert jemand auf eine Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO mit den Worten, dass ihm "eine solche Maßnahme egal" sei, so liegt darin allein noch keine Verweigerung der Vornahme der Atemluftprobe.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020143.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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