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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs1 litb;Rechtssatz
Hier handelt es sich um Pokerautomaten. Schon aus der Art des Spieles ist offensichtlich, daß das Spielergebnis beim Betrieb solcher Automaten ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Da Verdachtsmomente einer Verwaltungsübertretung nach dem Slbg VeranstaltungsG bestehen, sind die Voraussetzungen für die Anordnung der Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010148.X01Im RIS seit
26.11.2001