RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1991
beobachten
merken

Index

L70705 Theater Veranstaltung Salzburg
L70715 Spielapparate Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs1 litb;
VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs3;
VeranstaltungsG Slbg 1987 §28 Abs3;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Hier handelt es sich um Pokerautomaten. Schon aus der Art des Spieles ist offensichtlich, daß das Spielergebnis beim Betrieb solcher Automaten ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Da Verdachtsmomente einer Verwaltungsübertretung nach dem Slbg VeranstaltungsG bestehen, sind die Voraussetzungen für die Anordnung der Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010148.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten