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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Für die Beurteilung des Vorliegens eines Verfolgungsgrundes nach der Genfer Konvention kommt iZm der aus Anlaß einer Demonstration erfolgten Verhaftung des Asylwerbers der Klärung der Frage, ob es sich um eine bewilligte oder um eine verbotene Demonstration handelte, maßgebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010161.X03Im RIS seit
18.12.1991