RS Vwgh 1991/12/20 90/17/0313

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §8;

Rechtssatz

Die Formulierung, daß die Frage des Mitspracherechtes zunächst durch die in Betracht kommende Behörde entschieden werden müsse, sei es durch Abweisung eines Antrages auf Bescheidzustellung, sei es durch Anerkennung der Parteistellung in Form der Bescheidzustellung, schließt eine schon bei der Parteistellung ansetzende und also umfassende Erledigung eines formal bloß auf Bescheidzustellung gerichteten Antrages nicht aus.

Schlagworte

Übergangene ParteiParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170313.X01

Im RIS seit

27.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten