RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

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Veröffentlicht am 23.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.

Schlagworte

Parteiengehör AllgemeinHeilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988170010.X12

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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