RS Vwgh 1992/1/8 AW 91/12/0033

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Veröffentlicht am 08.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung - Anspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat ein Beschwerdeführer nur dann, wenn beide im § 30 Abs 2 VwGG angeführten Voraussetzungen vorliegen. Auf die Regelung der aufschiebenden Wirkung in den Verwaltungsvorschriften, die für das dem angefochtenen Bescheid (hier: Versetzung eines Lehrers gem § 19 LDG 1984) vorangehende Verwaltungsverfahren gelten, insbesondere darauf, ob in diesem Verwaltungsverfahren überhaupt die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung in Betracht kommt, kommt es nicht an.

Schlagworte

Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGHBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991120033.A01

Im RIS seit

08.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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