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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §19;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung - Anspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat ein Beschwerdeführer nur dann, wenn beide im § 30 Abs 2 VwGG angeführten Voraussetzungen vorliegen. Auf die Regelung der aufschiebenden Wirkung in den Verwaltungsvorschriften, die für das dem angefochtenen Bescheid (hier: Versetzung eines Lehrers gem § 19 LDG 1984) vorangehende Verwaltungsverfahren gelten, insbesondere darauf, ob in diesem Verwaltungsverfahren überhaupt die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung in Betracht kommt, kommt es nicht an.
Schlagworte
Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGHBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991120033.A01Im RIS seit
08.01.1992Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010